1. Compliance@SCHOTT
“Compliance is a must, not an option,” das ist der Leitsatz für das Compliance Programm von SCHOTT.
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Compliance@SCHOTT bildet den Oberbegriff für das Compliance-Programm von SCHOTT, d.h. den SCHOTT Code of Conduct, die daraus abgeleiteten Konzernrichtlinien und Maßnahmen sowie die dahinterstehende Compliance-Organisation. Im Mittelpunkt der Compliance-Arbeit steht dabei die nachhaltige Sicherung des Unternehmenserfolgs von SCHOTT. Sensibilisierung für die Compliance-Themen ist hier eines der Hauptanliegen. Durch systematische Präventionsarbeit soll verhindert werden, dass Verstöße gegen gesetzliche und unternehmensinterne Regelwerke erfolgen. Dies geschieht insbesondere durch ein weltweit ausgerichtetes Schulungsprogramm, dem Setzen von internen Compliance-Standards, dem systematischen Nachhalten der etablierten Compliance-Maßnahmen sowie der Sanktionierung von Verstößen gegen die geltenden Regeln.
Um dies in der täglichen Arbeit umzusetzen, hat die SCHOTT AG das Compliance Office als zentrale Konzernfunktion etabliert. Die Kernzuständigkeiten des Compliance Office betreffen die Themen Antikorruption, Kartellrecht, Datenschutz, Exportkontrolle, Informationsschutz sowie Security. Unterstützt wird das Compliance Office durch regionale Compliance-Beauftragte in den USA und Asien sowie durch dezentrale (lokale) Compliance-Beauftragte in den SCHOTT Business Units und Standorten weltweit.
Seit 2011 verfügt SCHOTT darüber hinaus über ein
Hinweisgebersystem.
8. Hinweisgebersystem
Die SCHOTT Unternehmenskultur ist geprägt von Verantwortung und gegenseitigem Respekt gegenüber unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Die Einhaltung von Gesetzen, Normen und internen Vorgaben hat höchste Priorität. Damit wir Missstände unverzüglich beheben und damit Schäden sowohl von SCHOTT, unseren Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern effektiv abwenden können, sind wir darauf angewiesen, dass uns potenzielle (Gesetzes-)Verstöße sowie Verstöße gegen interne Regelwerke umgehend gemeldet werden.
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Hierzu wurde ein weltweites Hinweisgebersystem eingerichtet. Besteht der Verdacht auf Compliance-Verstöße, die von SCHOTT Mitarbeitern im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden (z.B. Kartellrechtsverletzungen, Straftaten wie Bestechung, Untreue, Betrug etc.), können sich sowohl Mitarbeiter als auch externe Dritte vertrauensvoll und auf Wunsch anonym an externe, unabhängige Rechtsanwalt (Ombudsleute) wenden. Natürlich können Hinweise auf Verstöße auch direkt dem Compliance Office angezeigt werden (
compliance.office@schott.com).
Für SCHOTT sind – nach Regionen aufgeteilt – die drei folgenden Ombudsleute tätig:
Unsere Ombudsleute haben die Aufgabe, Hinweise zu überprüfen und die Informationen – falls gewünscht auch in anonymisierter Form – an SCHOTT zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln. Eine Diskriminierung der Hinweisgeber wird nicht toleriert.
Bitte beachten Sie: unsere Ombudsleute nehmen keine Aufgaben des Kundenservice wahr!
Sie haben noch Fragen zur Nutzung des Hinweisgebersystems? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen: FAQs